Ή στραβός είναι ο γιαλός ή στραβά αρμενίζουμε
26.12.2024
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    Die Wahrheit kann nicht schaden!

    Δρ. Γ. Θ. Χατζηθεοδωρου

    Die so genannte Elite Europas bzw. die zionistische Elite der E.E. zerstört die Nationalstaaten bzw. die Vaterländer Europas!!!

     

     

    Das neue Strafgesetzbuch der BRD stellt im Paragraphen 131 die Aufstachelung zum Rassenhass unter Strafe. Gemäß dem Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates der E.U. zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, vorsätzliche öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe, einschließlich Aufrufen zu Gewalt oder Hass durch Veröffentlichungen oder Flugblätter, Abbildungen oder sonstiges Material, unter Strafe zu stellen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten der E.U. gemäß dem Rahmenbeschluss sicherstellen, dass bei sonstigen Straftaten rassistische und fremdenfeindliche Beweggründen entweder als erschwerender Umstand gelten oder bei der Festlegung des Strafmaßes durch die Gerichte berücksichtigt werden.

    Das ist gut so. Man muss aber gleichzeitig berücksichtigt werden, dass «alle Mensche vor dem Gesetzt gleich sind» d.h., dass die Aufstachelung zum Hass in jeder Form auch der Rothschild-Vasallen der E.U. verwerflich ist. Denn Hass entwickelt sich gefühlsmäßig, entziehe sich dem Bewusstsein, so dass menschliche Intelligenz keinen Schutz davor bietet. Die eigentlichen Gründe für Hass liegen in der Angst und im verletzten Selbstgefühl. Eine unkritische Zuneigung z.B. der so genannten Elite der E.U. kann übergangslos in eine unkritische Abneigung umschlagen. Von der Liebe zum Hass geht man nur einen Schritt. Begreifen werden die Bürger Europas der Vaterländer die Entscheidungen des Paragraphen 131 der BRD und des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates der E.U. erst, wenn sie den Hass und die Liebe für etwas ansehen, dass sich außerhalb des normalen Verhaltens entwickelt. Die Bürger Europas der Vaterländer müssen das nicht darum begreifen, um diesen jeglicher Zuneigung zu entsagen, sondern um in diesem Verhältnis keine Gewähr dafür zu sehen, dass eine plötzliche Abneigung nicht an die gleiche Stelle treten könne.

    Man kann eine Schiefheit nicht beheben, indem man das widernatürliche Gefälle von der einen Seite zur anderen umkippt! Man kann eine Schiefheit nicht beheben, indem man versucht die neue Logik von Christian Morgenstern «nicht sein kann, was nicht sein darf» anzuwenden. Dieser Mann hat mit einem Schlag der Welt der Neuen Ordnung eine völlig neue Logik (!!!) zu Verfügung gestellt, die dazu berufen ist, die bis zu diesem Zeitpunkt gebräuchliche, jedoch längs veraltete und im übrigen seit eh und je als unzulänglich von der so genannte Elite der E.U. empfundene Aristotelische Logik ein für allemal abzulösen.

    Der Verfasser dieses Artikels möchte folgendes klarstellen: Es gibt nur ein Zustand, der die Bürger Europas der Vaterländer hindern könnte, in Hass zu verfallen: strong>den Zustand der Gleichgültigkeit. Was einem gleichgültig ist, kann man weder hassen noch lieben. Allerdings stellt Beziehungslosigkeit kein Verhältnis dar, das dem Gruppenwesen Mensch eine Zukunft böte. Dem Verfasser dieses Artikels bleibt kein anderer Weg übrig als der, des Versuchs das Problem aufzudecken. Wer den Auserwählten ihren Auserwähltheitsanspruch verübelt, dann hergeht und behauptet, dass sich der Auserwählte gar nicht rassisch vermissen lasse, denn noch nach zehn Generationen der Rassenvermischung käme ein vollwertiger Auserwählte dabei heraus, zeigt damit nur, zu welch geistigem Dachschaden-Rassenwahn führen kann. Gibt es zweierlei Recht, eines für Auserwählte und das andere für das gewöhnliche Pack der «Gojims»? Aus dieser rechtsverderblichen Einstellung müssen nicht Wechselwirkungen eintreten, die sich durch kein albernes Moralpredigen mehr ausräumen lassen?

    Es ist natürlich jedem Volk eigen, die in ihm vorherrschenden Gesetze, Sitten, Denk- und Verhaltensweisen vor jenen Fremden zu schützen, die keine Beziehung dazu haben und darum auch bedenkenlos dagegen verstoßen.

    Kann ein Land jemandem der das dogmatische Prinzip und mit ihm die modernen Errungenschaften der Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit in Frage stellt, bestrafen? Wenn ja dann ist dieses Land nicht mehr als demokratisch zu betrachten.

    Alle Völker und Rassen dieser Welt sind gleich. Es gibt weder ein Sondervolk noch ein Auserwähltes und Herrenvolk! Jedes Volk und jede Rasse besitzt ein gleiches Recht auf Unverletzlichkeit der Ehre. Wer einem anderen Volk die Heimat raubt und ihm obendrein das Selbstbestimmungsrecht versagt, kann von sich unmöglich vermuten, frei von Rassenhass zu sein! Wer systematisch die demokratische Nationalstaaten Europas der Vaterländer und die Bedeutung von Grenzen zerstört, kann von sich unmöglich behaupten, frei von Rassenhass zu sein! Wer den Missbrauch des Asylrechts duldet und als Einwanderungsrecht bewusste Politik darstellt, kann von sich unmöglich behaupten, frei von Rassenhass zu sein. Er kreiert in diesem Zusammenhang die «multikulturelle Gesellschaft» zum Nachteil des Nationalstaates.

    Ein Asylant hat jedoch damit überhaupt nichts zu tun. Bei dem Asylanten handelt es sich etwa um eine Person, die sich aus Sorge um ihr Vaterland unter gefährlichen Umständen politisch engagierte und dabei Risiken für Leib und Leben einging, die es ihr legitimerweise angezeigt erscheinen lassen, bedauernd im Ausland Zuflucht zu suchen, bis sich der von ihr erstrebte Wechsel einstellt, der es ihr ermöglicht, in ihr Heimatland zurückzukehren, um dort beim Neuanfang mitzuwirken. Dem Zufluchtstaat gegenüber ist sie so dankbar, dass sie sich bemüht, alle Kosten, die sie verursacht hat, zu ersetzen.

    Von derartigen Verhältnisse in der EU-Mitgliedsländern kann keine Rede sein. Seit Jahrzehnten die Zionisten-Satrapen der E.U. und ihre Regierungsapparate der Mitgliedsländer der Multikultur zielstrebig den Weg. Aus der Sicht dieser Leute bedarf der Begriff der «Nation» einer Modifizierung.

    Was ist eine Nation z.B. für die Eliten der supranationale Institutionen wie die z.B. der E.U., der Welthandelsorganisation, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Internationalen Strafgerichtshofs? Es ist nicht, dieselbe Sprache zu sprechen, auch nicht, zu derselben Volksgruppe zu gehören, sondern gemeinsame große Dinge in der Vergangenheit vollbracht zu haben und ähnliche gemeinsame Taten für die Zukunft zu wünschen. Das läuft also ungefähr auf das Motto hinaus: Nach Adam und Eva sind wir alle verwandt!, und in solcher Perspektive bilden sämtliche Völker der Gojim, nicht aber der «Edelrasse von Jahwes Gnaden», die sich ja ausnahmslos für die möglichst nahe Zukunft eine Weltherrschaft «vom Zion aus» wünschen, wahrhaftig schon heute eine einzige Nation! Früher, in den guten alten Zeiten, war ein Antisemit jemand, der die Juden hasste. Heute ist es genau umgekehrt. Ein Antisemit ist jemand, den die Juden hassen! Und komischerweise hassen sie fast alle Verschwörungstheoretiker und sachlicher Analytiker!

    PD Dr.-Ing. Georg Chaziteodorou
    Bleibergweg 114, D-40885 Ratingen
    Tel.+Fax: 0049 2102 32513
    E-Mail: chaziteo@t-online.de
    16.08.2015

    One Comment

    • lo waisss sagt:

      …ein sehr klarer, guter und aufklärender Artikel!
      Man sollte ihn so sschnell wie möglich ins Volk brinhen u. Öffentlich diskutieren, zB bei fr, Maischberger

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